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Unsere Food Safe [FS]-Kunststoffe

Lebensmittel­konforme Kunststoffe


Die Food Safe [FS]-Produktwelt der lebensmittelkonformen Kunststoffe von Murtfeldt.


Kunststoffe von Murtfeldt bieten seit vielen Jahren die optimale Symbiose für höchste Ansprüche in der Lebensmittelverarbeitung: Food Safe [FS], also lebensmitttelkonform nach EU-Verordnung und FDA, dazu mit den besten Materialeigenschaften ausgestattet!

Was darf rein in Lebensmittel?


Weichmacher in Olivenöl oder Pestosoßen, Schwermetalle aus Keramikglasuren, Druckfarben-Bestandteile in Getränken: unappetitliche oder gar ungesunde Beispiele von Lebensmittel­­­­verunreinigungen, die Verbraucher zu Recht auf die Palme bringen.


Tatsächlich regelt die Gesetzgebung sehr genau, was im Lebensmittelbereich erlaubt ist und was nicht. So unterliegen Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, der EU-Verordnung 1935/2004. Murtfeldt hat sich mit seinen Kunststoffen dieser Herausforderung erfolgreich gestellt. Das Ergebnis ist die Food Safe [FS] Produktwelt von Murtfeldt.

Mögliche Risiken müssen eingegrenzt werden!


Ausgangsmaterialien und Gegenstände müssen so hergestellt sein, dass ihre stofflichen Bestandteile unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nur in Mengen auf das Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit des Verbrauchers nicht gefährden.

EU-Verordnung 1935/2004

Die Gesundheit des Verbrauchers nicht gefährden:

Tatsächlich gibt es gute und funktionelle Gründe, warum Lebensmittel mit bestimmten Stoffen in Kontakt kommen. Sei es bei der Herstellung mit speziellen Maschinen, bei der Abfüllung, beim Transport in dafür vorgesehenen Behältern, der Lagerung oder Auslieferung.

Dennoch: Risiken beim Zusammenspiel von Lebensmitteln und Fremdstoffen bestehen, und diese müssen eingegrenzt werden. Seit 2004 regelt das die EU -Verordnung 1935/2004, die heute noch gilt.


Ihre wichtigste, sinngemäße Aussage: Ausgangsmaterialien und Gegenstände müssen so hergestellt sein, dass ihre stofflichen Bestandteile unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nur in Mengen auf das Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit des Verbrauchers nicht gefährden.

EU-Verordnung 10/2011

Neue Anforderungen an Kunststoffhersteller:

Im Januar 2011 verabschiedet die Europäische Kommission eine neue Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Diese neue EU-Verordnung 10/2011 ist seit dem 1. Mai 2011 gültig und Bestandteil der EU-Verordnung 1935/2004.

Ihre wichtigsten Inhalte sind:


  • Eine Positivliste für die Ausgangsstoffe (Monomere) und eine Substanzliste für die Hilfsstoffe (Additive), die zur Herstellung von Kunststoffen verwenden werden dürfen
  • Migrationsverfahren basierend auf Grenzwerten und Reinheitsspezifikationen
  • Konformitätserklärungen
  • Chargen-Rückverfolgung Herstellung nach EU 2023/2006 (Good-Manufacturing-Process)

Konform nach EU-Verordnung und FDA

Die EU-Konformität

  • wird vom Hersteller/Inverkehrbringer des Lebensmittelkontaktkunststoffes nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011 bestätigt
  • Inhaltsstoffe müssen der Unionsliste gemäß Verordnung entsprechen
  • Spezifische- und Globalmigration müssen von einem unabhängigen, akkreditiertem Labor am Fertigprodukt geprüft werden
  • Rückverfolgbarkeit muss auf jeder Stufe gewährleistet werden und ist im Bereich der EU verpflichtend

Die FDA-Konformität

  • wird gemäß Paragraph 21 der Code of Federal Regulations (CFR) der U.S. Food and Drug Administration (FDA) bestätigt
  • Die Rezeptur bzw. die Inhaltsstoffe werden gemäß der Positivliste als Einzelstoff bewertet und bestätigt
  • ist im Bereich der Vereinigten Staaten von Amerika verpflichtend

Die Substanzlisten der Monomere sowie Additive umfassen in Summe 885 Ausgangsstoffe, die auf EU -Ebene zugelassen sind.

Jetzt mal Tacheles

Welche Ausgangs- und Hilfsstoffe dürfen verwendet werden? Die Substanzlisten der Monomere sowie Additive umfassen in Summe 885 Ausgangsstoffe, die auf EU -Ebene zugelassen sind. Lediglich diese dürfen bei der Herstellung von Werkstoffen und Kunststoffprodukten unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Migrationswerte verwendet werden.

Konformitätserklärung für Kunststoffe, die im Kontakt mit Lebensmitteln stehen.

Die Konformitätserklärung ...

... gewährleistet eine einfache Identifizierung und Rückverfolgung der eingesetzten Werkstoffe. Kunststoffen, die im Lebensmittelkontakt stehen, muss eine schriftliche Erklärung beigefügt werden. Dies stellt sicher, dass in der gesamten Lieferkette ausreichend Informationen zu eingesetzten Stoffen und Abbauprodukten, sowie zur Verwendung des Kunststoffes vorliegen.

Die Rückverfolgbarkeit stellt die verbindliche Forderung dar, ein Material oder einen Gegenstand zu identifizieren und auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zurückzuverfolgen.

Die Rückverfolgbarkeit ...

... stellt die verbindliche Forderung dar, ein Material oder einen Gegenstand zu identifizieren und auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zurückzuverfolgen. Dabei muss mindestens eine vorgeschaltete und eine nachgeschaltete Stufe identifizierbar sein. Das funktioniert, indem der Kunststoff etikettiert wird und das Etikett Informationen enthält über Hersteller, Datum, Fertigungsprozess etc.

Good Manufacturing Practice (GMP)


Qualitätsmanagement


Good Manufacturing Practice (GMP) – oder auf gut deutsch die “gute, weil qualitätsgesicherte Herstellung” – entspringt der EU -Verordnung 2023/2006, die wiederum in die EU-Verordnung 1935/2004 verankert ist. Demnach ist die Herstellung Bestandteil eines Qualitätssystems, das die gesicherte und nachvollziehbare Produktion von Produkten im Pharma- und Lebensmittelbereich garantiert. In der Praxis muss ein vorhandenes ISO -Qualitätssystem durch die GMP-Richtlinien komplettiert werden.

Food Safe by Murtfeldt – Das Maß der grünen Dinge


Dafür sprechen 10 gute Gründe

  • Lebensmittelkonforme Kunststoffe nach (EG) Nr. 1935/2004 und 10/2011
  • Kunststoffanalysen und –entwicklungen im eigenen Labor
  • Konformitätsbescheinigungen auf Basis von extern durchgeführten Migrationsverfahren
  • Chargen-Rückverfolgung
  • Herstellung nach EU 2023/2006 (Good-Manufacturing-Process)
  • Über 60 Jahre Erfahrung, Wachstum, Innovation
  • Höchste Qualitätsstandards und optimales Qualitätsmanagement
  • Feste Ansprechpartner im In- und Ausland
  • Individualanfertigung nach Zeichnung
  • Beratung und Betreuung im anwendungstechnischen und konstruktiven Bereich

Die lebensmittel­konformen Murtfeldt-Kunststoffe


Beim Lesen der vorhergehenden Seiten wird deutlich: Die neue Verordnung fordert von Unternehmen ein hohes Invest an Zeit, Mitarbeiter-Know-How und Kapital.

Murtfeldt Kunststoffe hat sich diesen Herausforderungen gestellt und konnte im August 2011 bereits die erforderlichen Migrationsverfahren für seine im Lebensmittelbereich eingesetzten Produkte erfolgreich abschließen.

Übersicht über lebensmittelkonforme Murtfeldt PE-Kunststoffe gemäß EU-Verordnung 1935/2004 EG und 10/2011
  • Original Werkstoff ”S” grün® [FS]®, produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.2
  • Original Werkstoff ”S” schwarz [FS]®, produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.2
  • Original Werkstoff ”S” natur [FS]®, produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.2
  • Muralen® natur [FS]®, produziert auf Basis PE-HMW TG 2.1
  • Muralen® plus + AB [FS]® (himmelblau), produziert auf Basis PE-HMW TG 2.1
  • Original Werkstoff ”S” plus +® AB [FS]® (himmelblau), produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.2
  • Original Werkstoff ”S” plus +® TLS [FS]® (rubinrot), produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.1
  • Original Werkstoff ”S” plus +® LF [FS]® (kobaltblau), produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.1
  • Original Werkstoff ”S” plus +® ESD [FS]® (schwarz), produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.2
  • Original Werkstoff ”S” plus +® LF ESD [FS]® (schwarz), produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.1
  • Original Werkstoff ”S” plus +® FP [FS]® (pastellblau), produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.1
  • Original Werkstoff ”S” plus +® GB [FS]® (hellgrün), produziert auf Basis PE-UHMW TG 1.1
Übersicht über lebensmittelkonforme technische Murtfeldt Kunststoffe gemäß EU-Verordnung 1935/2004 EG und 10/2011
  • Murylon® B natur [FS]®, produziert auf Basis PA6
  • Murylon® A natur [FS]®, produziert auf Basis PA66
  • Murytal® C natur [FS]®, produziert auf Basis POM -C
  • Murytal® C blau [FS]®, produziert auf Basis POM -C
  • Murlubric® blau [FS]®, produziert auf Basis PA6G/Öl
  • Murylat® [FS]® (natur), produziert auf Basis PET
  • Murylat® SP [FS]® (hellgrau), produziert auf Basis PET P
  • Murylon® 6 Guss [FS]® (natur), produziert auf Basis PA6G

Übersicht über lebensmittelkonforme Murtfeldt Hochleistungskunststoffe gemäß EU-Verordnung 1935/2004 EG und 10/2011
  • Murinyl® [FS]® natur, produziert auf Basis PVDF
  • Murinit® SP [FS]® (blau), produziert auf Basis PPS-SP
  • Murpec® natur [FS]®, produziert auf Basis PEEK
  • Murflor® [FS]® (natur), produziert auf Basis PTFE

Alle lebensmittelkonformen Kunststoffe von Murtfeldt führen ein [FS] für „Food Safe“ im Produktnamen. Zudem bietet Murtfeldt Kunden auf deren Wunsch auch die Möglichkeit, individuelle Migrationstests für weitere Farben oder Sorten technischer Kunststoffe durchzuführen.


Sie haben eine Frage zu unseren [FS]-Kunststoffen?

Die Murtfeldt Anwendungstechnik hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Werkstoffs!